21. August um 19:00 Uhr in Stolzenau
Der Runde Tisch für Demokratie Steyerberg und der Runde Tisch gegen Rassismus und rechte Gewalt Nienburg laden ein zu einer Veranstaltung am 21. August um 19:00 Uhr im Haus der Generationen in Stolzenau, Oldemeyerstr. 9, über ein mögliches Verbot der rechtsextremen AfD.
Die AfD wird seit Jahren vom Institut für Menschenrechte, sowie von Wissenschaftler:innen und Fachjournalist:innen als rechtsextrem und demokratiefeindlich bewertet.
Der Verbotsantrag einer Gruppe von Abgeordneten um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz fand in der vergangenen Legislatur keine Mehrheit, obgleich eine rechtliche Expertise von 17 anerkannten Verfassungsrechtler:innen schon damals belegte, warum die AfD als rechtsextrem und demokratiefeindlich bewertet wird und die Voraussetzungen für ein Parteiverbot nach Art. 21. GG erfüllt.
Viele Bundestagsabgeordnete erwarteten damals die Veröffentlichung eines Gutachten des Bundesamt für Verfassungsschutz zur AfD. Die jetzige Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem kam vor diesem Hintergrund zu spät. Die Forderung nach einem Verbot der AfD wurde nach den ersten Informationen zur Einstufung erneut befeuert.
„Der jüngste Besuch der rechtsextremen Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah und Manuel Krauthausen in Schweringen sowie die Eröffnung eines AfD-Büros in Nienburg durch einen erklärten Anhänger des vermeintlich aufgelösten Höcke-Flügels aus Hannover macht deutlich, dass die rechtsextreme AfD Ressourcen aus der Landeshauptstadt nach Nienburg verlagert und wir uns der Herausforderung im Landkreis Nienburg besonders stellen müssen.“, so eine Sprecherin des Runden Tisch gegen Rassismus und rechte Gewalt Nienburg.
Gleichwohl ist die Forderung nach einem AfD-Verbot umstritten. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordnete hat sich laut einer Veröffentlichung der Tageszeitung Weser Kurier ihre abschließende Meinung zum AfD-Verbot noch nicht gebildet.
Dem Runden Tisch gegen Rassismus und rechte Gewalt Nienburg liegt inzwischen das vollständige Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes vor und die Initiative beschreibt mit einem Zitat aus dem Fazit des Gutachtens die Radikalisierung der AfD als kaum umkehrbar: „Entsprechend ist im Unterschied zum letzten Gutachten nicht mehr davon auszugehen, dass es gemäßigteren Kräfte in der AfD noch möglich ist, diese festgestellte verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei umzukehren.“ (Quelle: BfV-Gutachten 2025, S. 1065)
Der Runde Tisch gegen Rassismus und rechte Gewalt verweist aber auch auf Rechercheplattformen wie www.afd-verbot.de, die weitere Fakten zur rechtsextremen AfD bereitstellt.
Die Veranstaltung soll zunächst durch Informationen eine solide Gesprächsgrundlage schaffen, um dann eine sachliche Diskussion der Besucher:innen zu ermöglichen.
Die Veranstalter:innen behalten sich Einlassbeschränkungen gemäß Versammlungsgesetz vor. Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören bzw. durch rassistische, rechtsextreme oder andere demokratiefeindliche Äußerungen aufgefallen sind, können abgewiesen und ausgeschlossen werden.
